KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Gastronomie/Hotellerie - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
F. Dienstzeitzulage
Als Anerkennung für langjährige Dienste im selben Betrieb erhöht sich das kollektivvertragliche Mindestgehalt
nach fünfjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 102,5 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes.
nach zehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 105 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes.
nach fünfzehnjähriger ununterbrochener Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) auf 107,5 Prozent des kollektivvertraglichen Mindestgehaltes.
nach zwanzigjähriger ununterbrochener ...