KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Handel - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
XVI. Verfall von Ansprüchen
1. Ansprüche der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers sowie der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis sind bei sonstigem Verfall innerhalb von 4 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen.
2. Als Fälligkeitstag für von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber allfällig zu erhebende Schadenersatzansprüche gilt jener Tag, an dem die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von dem erlittenen Schaden Kenntnis erhielt.
3. Als Fälligkeitstag für Ansprüche der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer gilt der Auszahlungstag jener Lohnperiode, in welcher der Anspruch entstanden ist.
4. Bei rechtzeitiger ...