KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter/tw. Angestellte - Zahntechnikergewerbe - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
Keine kollektivvertragliche Bestimmung zur Karenz!
Kommentierung
Der KV hat keine eigene Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten. Somit sind die gesetzlichen Regelungen des § 15f Abs. 1 MSchG bzw. § 7c VKG relevant.
Für Karenzzeiten für Geburten bis war die alte Fassung des Gesetzes heranzuziehen, wonach maximal 10 Monate der ersten Karenz im aufrechten Arbeitsverhältnis für gesetzliche Ansprüche (Kündigungsfrist, Entgeltfortzahlung bzw. Urlaubsausmaß) anzurechnen waren.
Mit ist eine gesetzliche Neuregelung der Anrechnung von Karenzzeiten in Kraft getreten. Davon betroffen sind Karenzen, die für Geburten ab angetreten werden. Diese sind in vollem Ausmaß für dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen, somit für sämtliche Ansprüche aus dem Gesetz (Kündigungsfrist, ...