KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Dachdecker - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
Es gibt keine bundesweit einheitliche Lohnordnung, sondern nach Bundesländern bzw. Regionen unterschiedliche Beträge sowie in § 17 einen Verweis:
§ 17 Lohnordnung
Die Lohnordnung ist im Anhang (Beilage) des Kollektivvertrages enthalten. Sie bildet einen Bestandteil dieses Kollektivvertrages.
Lohnordnung Wien (es wurde hier beispielhaft Wien gewählt)
I. Kollektivvertragslöhne
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Stundenlohn ab € | ||
I. | Facharbeiter mit abgelegter Lehrabschlussprüfung und Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung ab dem 3. Jahr Praxis | 15,57 |
II. | Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung in den ersten beiden Jahren nach der Auslehre | 15,10 |
III. | Dachdeckerhelfer (= Steiger) - bei qualifizierten Arbeiten am Dach verwendbare Hilfsarbeiter | 14,02 |
IV. | Hilfsarbeiter | 12,78 |
Kommentierung
Anrechnung Vordienstzeiten: nein
Deckelung der Anrechnung: -
Ausbildung relevant für Einstufung: ja
Verfall bei Nichtvorlage von Nachweisen: nein
Die Einstufung von Arbeitnehmern in das betreffende Lohn- oder Gehaltsschema erfolgt nach den im Kollektivvertrag festgelegten Kriterien, die sich höchst u...