KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Spedition und Logistik - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 12 Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung
1. Für die Fortzahlung des Entgelts bei Dienstverhinderung gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes. In nachstehend angeführten Fällen wird bei Dienstverhinderung jeder Angestellten/jedem Angestellten Freizeit ohne Schmälerung des Entgelts in folgendem Ausmaß gewährt:
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1.1. | bei eigener Eheschließung | 3
Arbeitstage, |
1.2. | bei Tod der Ehegattin/des Ehegatten bzw.
Lebensgefährtin/Lebensgefährten bzw. der
eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
und der eigenen Kinder | 2
Arbeitstage, |
1.3. | bei Teilnahme an der Eheschließung der Kinder... |