KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Spedition und Logistik - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 12 Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung
1. Für die Fortzahlung des Entgelts bei Dienstverhinderung gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes. In nachstehend angeführten Fällen wird bei Dienstverhinderung jeder Angestellten/jedem Angestellten Freizeit ohne Schmälerung des Entgelts in folgendem Ausmaß gewährt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.1. | bei eigener Eheschließung | 3 Arbeitstage, |
1.2. | bei Tod der Ehegattin/des Ehegatten bzw. Lebensgefährtin/Lebensgefährten bzw. der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners und der eigenen Kinder | 2 Arbeitstage, |
1.3. | bei Teilnahme an der Eheschließung der Kinder und Geschwister | 1 Arbeitstag, |
1.4. | bei Niederkunft der Ehegattin, der Lebensgefährtin, der eingetragenen Partnerin | 1 Arbeitstag, |
1.5. | bei Tod der Eltern, Schwiegereltern | 1 Arbeitstag, |
1.6. | zur Teilnahme an der Beerdigung der unter 1.2. und 1.5. genannten Angehörigen sowie der Geschwister und Großeltern | 1 Arbeitstag, |
1.7. | bei Wohnungswechsel, wenn ein eigener Hausstand besteht oder der Wohnungswechsel zur Gründung eines eigenen Hausstandes führt, die notwendige Z... |