KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Angestellte - Spedition und Logistik - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 16 Gehaltsregelung (Auszug)
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Tätigkeiten in den Unternehmen werden in vier Beschäftigungsgruppen (BG), und zwar in A, B, C und D, eingeteilt. Jede dieser BG enthält vier Entwicklungsstufen, und zwar Entwicklungsstufe I, II, III und IV. Beschäftigungsgruppen und Entwicklungsstufen, ergeben zusammen die Gehaltstabelle (siehe § 16 C.)
2. Für die Auszahlung des Gehaltes gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes. Jeder/Jedem Angestellten ist eine schriftliche Gehaltsabrechnung auszuhändigen, aus welcher das Bruttogehalt sowie sämtliche Zuschläge und Abzüge ersichtlich sind.
3. Ferialangestellte und Ferialpraktikanten haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe der jeweils geltenden Lehrlingseinkommen für das dritte Lehrjahr. Als Ferialpraktikanten gelten Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten, die aufgrund schulrechtlicher bzw. studienrechtlicher Vorschriften ein Betriebs‑/Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Als Ferialangestellte gelten Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten, die während ihrer Schulausbildung, ihres Studiums i...