KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 03.10.2025
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Arbeiter - Autobusbetriebe - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
VII. Kündigung
1. Bei einer Beschäftigungsdauer bis zu einem Monat kann das Dienstverhältnis täglich gelöst werden.
2. Mit Wirkung gilt: Vor dem Hintergrund der besonderen Eigenschaften des österreichischen Autobusgewerbes wird von den Kollektivvertragspartnern übereinstimmend und ausdrücklich festgehalten, dass es sich beim Autobusgewerbe um eine Saisonbranche im Sinne von § 1159 (2) ABGB handelt. Abweichend von § 1159 (2) ABGB beträgt die Kündigungsfrist daher:
Nach einer einmonatigen Betriebszugehörigkeit 1 Woche
nach einer einjährigen Betriebszugehörigkeit 2 Wochen
nach einer fünfjährigen Betriebszugehörigkeit 3 Wochen
nach einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit 4 ...