KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 03.10.2025
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Arbeiter - Autobusbetriebe - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit ) (gültig seit )
gültig von: bis:
Anhang zu Abschnitt XI (Auszug)
5. Jubiläumsgeld
Arbeitnehmer erhalten nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von vollen 20 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in der Höhe von 4,33 Kollektivvertragswochenlöhnen. Die Auszahlung erfolgt mit der nächsten, der Vollendung des 20. Dienstjahres folgenden Lohnauszahlung.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält eine Regelung zu einem Jubiläumsgeldanspruch, wonach Arbeitnehmer nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von vollen 20 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in der Höhe von 4,33 Kollektivvertragswochenlöhnen erhalten.
Berechnungsgrundlage ist dem Wortlaut nach der kollektivvertragliche Mindestlohn ohne etwaige Überzahlungen.
Der Kollektivvertrag setzt eine ununterbrochene ...