KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 04.09.2025
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Arbeiter - Speditions- und Lagereibetriebe - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
Art. XII Lösung des Dienstverhältnisses und Verfall von Ansprüchen
gültig ab
1. Bei einer Beschäftigungsdauer bis zu einem Monat (Probemonat) sowie im beiderseitigen Einverständnis kann das Dienstverhältnis jederzeit gelöst werden.
2. Nach Ablauf des Probemonats kann das Dienstverhältnis durch Dienstgeberkündigung oder Dienstnehmerkündigung nur nach den gesetzlichen Kündigungsbestimmungen des § 1159 ABGB aufgelöst werden.
3. Für Kündigungen, die nach dem ausgesprochen werden, gilt gemäß § 1159 Absatz 3 ABGB als vereinbart, dass das unbefristete Dienstverhältnis nach Ablauf des Probemonats vom Arbeitgeber unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zu jedem Fünfzehnten oder Letzten eines Kal...