KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Handel - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Bei der Frage der Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche ist nach gesetzlichen Regelungen bzw. KV-Bestimmungen zu unterscheiden.
Mit ist eine gesetzliche Neuregelung der Anrechnung von Karenzzeiten in Kraft getreten, auf die der KV zum Teil verweist. Allerdings wurde im KV bereits für ab oder später begonnene Karenzen eine dem (später erlassenen) Gesetz ähnliche Regelung zur Anrechnung aufgenommen - allerdings nicht für sämtliche dienstzeitabhängige Ansprüche. Es ist somit weiterhin nach Stichtagen zu unterscheiden.
Der KV hat die Anrechnung von Karenzzeiten bereits seit in höherem Ausmaß geregelt. Karenzzeiten nach dem MSchG bzw. VKG im laufenden Arbeitsverhältnis werden für Karenzen, die seit dem beginnen, jeweils maximal bis zum zweiten Geburtstag des Kindes auf das Jubiläumsgeld, das Urlaubsausmaß, die Kündigungsfrist sowie die Entgeltfortzahlung (EFZ) im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet.
Nicht mehr im aktuellen KV-Text abgebildet ist die frühere Regelung, wonach Karenzzeiten, die bereits vor dem im laufende...