KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 15 Jubiläumsurlaub
Jeder/Jede Arbeitnehmer/in erhält nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit einmalig einen zusätzlichen Urlaubstag. Nach 15 Jahren, nach 20 Jahren, nach 25 Jahren und nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit gebühren je einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage. Der Anspruch auf diese zusätzlichen Urlaubstage besteht nur in den jeweiligen Jubiläumsjahren. Der Zusatzurlaub gemäß § 14a bleibt bei der Bemessung unberücksichtigt. Karenzzeiten, sowie Präsenzdienstzeiten werden nicht angerechnet. Stichtag für das in Kraft treten ist der . Günstigere innerbetriebliche Regelungen bleiben aufrecht.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag gewährt keinen Anspruch auf ein Jubiläumsgeld, enthält aber in § 15 Regelungen zu einem Jubiläumsurlaub. Dieser Anspruch stellt sich wie folgt dar:
nach 10 Jahren einmalig einen zusätzlichen Urlaubstag
nach 15 Jahren einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage
nach 20 Jahren einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage
nach 25 Jahren einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage
nach 30 Jahren einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage.
Aufgrund der Neuregelun...