KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 15 Jubiläumsurlaub
Jeder/Jede Arbeitnehmer/in erhält nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit einmalig einen zusätzlichen Urlaubstag. Nach 15 Jahren, nach 20 Jahren, nach 25 Jahren und nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit gebühren je einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage. Der Zusatzurlaub gemäß § 14a bleibt bei der Bemessung unberücksichtigt. Karenzzeiten, sowie Präsenzdienstzeiten werden nicht angerechnet. Der Stichtag für die Jubiläumsurlaube nach 10, 15, 20 und 25 Jahren ist der . Für den Jubiläumsurlaub nach 30 Jahren ist der Stichtag der . Alle Arbeitnehmer/innen die an oder nach diesen Stichtagen, ein Jubiläum begehen, haben im jeweiligen Jubiläumsjahr Anspruch auf diese Freizeittage. Günstigere ...