KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - IT‑KV - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 15 Tätigkeitsfamilien, Vorrückungsstufen und Mindestgrundgehälter
I. Allgemeine Bedingungen:
(1) Die Tätigkeiten in den Unternehmen werden grundsätzlich in zentrale, allgemeine, spezielle Tätigkeiten (ST 1 und ST 2) und Leitungstätigkeiten eingeteilt.
(2) Die Tätigkeitsfamilien werden in Abschnitt II beschrieben und stellen verbindliche Einstufungskriterien dar.
(3) Die angeführten Berufsbilder in den Tätigkeitsfamilien sind beispielhaft.
(4) Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Tätigkeit in die entsprechende Tätigkeitsfamilie einzustufen. Bei der Einstufung in die Tätigkeitsfamilie ist der überwiegende Teil der durchgeführten Tätigkeiten maßgeblich.
(5) Der Arbeitnehmer ist darüber hinaus einer Vorrückungsstufe zuz...