KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Sozialwirtschaft Österreich - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 4 Arbeitszeit
1) Die wöchentliche Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 38 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden.
Fassung bis
1) Die wöchentliche Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden. Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden.
Die Änderungen treten mit in Kraft.
2) Die Arbeitszeit wird auf sieben Tage in der Woche so aufgeteilt, dass jede Arbeitnehmerin zwei zusammenhängende Kalendertage pro Woche, diese in der Regel an zwei Wochenenden pro Monat, arbeitsfrei hat. Ausnahmen bei Durchrechnung der Wochenarbeitszeit siehe § 14.
3) Die tägliche Normalarbeitszeit darf bei ...