KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 03.10.2025
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Angestellte - Gastronomie/Hotellerie - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
f) Entgeltansprüche für Überstunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 4 Monaten nach Durchführung der Gehaltsabrechnung über deren Leistung vom Angestellten beim Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter schriftlich geltend gemacht werden.
c) Gehaltsansprüche verfallen, wenn sie nicht 4 Monate nach Fälligkeit vom Angestellten beim Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter schriftlich geltend gemacht werden.
17. Schlichtungsklausel
Geltungsbereich
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Kollektivertrages und über die Einstufung eines Arbeit...