KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Fahrradboten - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel XI. Auflösung des Dienstverhältnisses
1.-4. (nicht abgedruckt)
5. Alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Ansprüche des Dienstnehmers aus dem Dienstverhältnis müssen innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit bei sonstigem Verfall beim Dienstgeber schriftlich geltend gemacht werden. Als Fälligkeitstag gilt der Auszahlungstag jener Lohnzahlungsperiode, in welcher der Anspruch entstand und dem Dienstnehmer eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung ausgefolgt wurde.
Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist gewahrt.
6. (nicht abgedruckt)
Kommentierung
Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig...