KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Speditions- und Lagereibetriebe - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
Lohnordnung
A. Monatslöhne
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren
B. Anrechnung von Vordienstzeiten
Bei Arbeitnehmern der Kategorie/Berufsgruppe 1 und 2 sind für die Einstufung Vordienstzeiten beim selben Arbeitgeber oder bei anderen Arbeitgebern mit max. 6 Jahren anzurechnen, sofern es sich bei diesen Vordienstzeiten um Tätigkeiten dieser Berufsgruppen handelt, die dem Kollektivvertrag für Arbeiter der Speditions- und Lagereibetriebe unterlegen sind.
Diese Bestimmung findet auf Dienstverhältnisse, die nach dem beginnen, Anwendung.
Voraussetzung für die Anrechnung ist jedoch, dass der Arbeitnehmer diese Zeiten dem Arbeitgeber schon beim Eintritt be...