KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Güterbeförderungsgewerbe - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Bei der Frage der Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche ist nach gesetzlichen Regelungen bzw. KV-Bestimmungen zu unterscheiden.
Erstmals regelt der gegenständliche Kollektivvertrag seit die Anrechnung von Karenzzeiten.
Karenzzeiten nach dem MSchG bzw. VKG im laufenden Arbeitsverhältnis werden für Geburten seit im Ausmaß von höchstens 24 Monaten auf Lohnvorrückungen, Urlaubsausmaß, Kündigungsfristen sowie Entgeltfortzahlung (EFZ) im Krankheitsfall (Unglücksfall) angerechnet.
Karenzzeiten, die bereits vor dem (aufgrund der Bestimmungen des § 15f Abs. 1 MSchG bzw. § 7c VKG) im laufenden Arbeitsverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des Höchstausmaßes von 24 Monaten zu berücksichtigen und stehen nicht zusätzlich zu.
Mit ist eine gesetzliche Neuregelung der Anrechnung von Karenzzeiten in Kraft getreten, auf die der KV verweist. Davon betroffen sind Karenzen, die für Geburten ab angetreten werden. Diese sind in vollem Ausmaß für dienstzeitabhängige Ansprüche anzurechnen, somit für sämtliche Ansprüche aus dem Gesetz (Kündi...