KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Der KV kennt keine inhaltlich eigenständigen Regelungen zur Frage der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern verweist bloß auf die Geltung des AngG und wiederholt die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Es sind daher die allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG zu beachten. Gesetzlich darf der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis daher nur zum Kalenderquartal auflösen, vereinbart kann aber auch ein Kündigungstermin zum (15. und) Letzten des Monats werden. Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Angestelltendienstverhältnisses und beträgt mindestens 6 Wochen. Zu beachten ist, dass u. U. auch Karenzzeiten für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist ausschlaggebend sind.
Der Arbeitnehmer kann gesetzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten kündigen. Abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf Kündigungstermin bzw. Kündigungsfrist sind möglich.
Die einzuhaltende Kündigungsfrist kann auch für den Arbeitnehmer auf bis zu 6 Monate ausgedehnt werden. Allerdings darf die Frist für den Arbeitnehmer nicht...