KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - IT‑KV - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 15 Tätigkeitsfamilien , Vorrückungsstufen und Mindestgrundgehälter
V. IST-Erhöhung
Die Summe der vertraglichen Monatsgrundgehälter der Arbeitnehmer nach Absatz 2 eines Betriebes ist in Summe mit Wirkung von spätestens um 1,45 % zu erhöhen. Die individuelle Erhöhung der Monatsgrundgehälter obliegt unter Beachtung der Mindestgrundgehälter nach § 15 und der Bestimmungen im Absatz 4 und 5 dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass eine Auszahlung jeweils in der Höhe der entsprechenden Mindestgrundgehälter im Sinne des § 15 III Absatz 1 erfolgt. Die Mindestgrundgehälter ...