KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
VI. ARBEITSZEIT (Auszug)
Wöchentliche Arbeitszeit
1. Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 38,5 Stunden.
2. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Wächter, Portiere, Chauffeure und Beifahrer darf, wenn in sie regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, durch Vereinbarungen über die Normalarbeitszeit hinaus ausgedehnt werden.
3. Die verlängerte Wochenarbeitszeit im Sinne des Punktes 2 darf höchstens 60 Stunden betragen.
4. Bis zu einer Wochenarbeitszeit von 60 Stunden kann eine Pauschalentlohnung vereinbart werden, wobei für die Festsetzung des Pausc...