KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Gehaltsordnung Metallgewerbe, Angestellte, gültig ab
Hinweis: Diese Gehaltsordnung gilt ab zusätzlich zum Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe vom 27.11.2017 (in Kraft seit ), welcher unverändert weiter gilt, und beinhaltet die ab anzuwendenden Gehaltstabellen.
§ 1. Kollektivvertragsparteien
Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der
Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler,
Bundesinnung der Metalltechniker,
Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker,
Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker,
Bundesinnung der Mechatroniker,
Bundesinnung der Fahrzeugtechnik,
Bundesinnung der Kunsthandwerke,
Bundesinnung der Gesundheitsberufe
einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Metall/Elektro andererseits.
§ 2. Geltungsbereich
1. Räumlich: Für das Gebiet der Republik Österreich.
2. Fachlich: Für alle Betriebe, die einem der vertragschließenden Arbeitgeberver...