KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Gastronomie/Hotellerie - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
14. Karenzanrechnungen
a. Karenzen nach dem MSchG/VGK, die ab dem beginnen, werden im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Monaten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche bzw. Anwartschaftszeiten aus dem Dienstverhältnis unter Einrechnung aller gesetzlich anrechenbaren Karenzzeiten (§ 15f MSchG und § 7c VKG) angerechnet.
b. Zeiten für Pflegekarenzen (§ 14c AVRAG), die ab dem beginnen, werden im Ausmaß von insgesamt höchstens 3 Monaten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche bzw. Anwartschaftszeiten aus dem Dienstverhältnis angerechnet.
c. Zeiten der Sterbebegleitung naher Angehöriger oder Begleitung schwerstkranker Kinder nach den §§ 14a...