Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Kollektivvertragsabschluss im Hotel- und Gastgewerbe: Zwei-Jahres-Abschluss und massive Änderungen im Rahmenrecht

Am haben die Sozialpartner darüber informiert, dass mit Wirkung ein Lohn- und Gehaltsabschluss für zwei Jahre (2024 und 2025) erzielt wurde. Die vereinbarten Erhöhungen sollen für 2024 in zwei Schritten mit bzw. in Kraft treten.

Vor allem gibt es aber massive Änderungen im Rahmen-Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. Diese Änderungen werden ab in Kraft treten.

Nachfolgend findet sich eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte. Die Veröffentlichung des konkreten KV-Textes bleibt abzuwarten.

Arbeitszeitflexibilisierung

  • Erhöhung des Durchrechnungszeitraums für Teilzeitbeschäftigte: Wie bei Vollzeitbeschäftigten kann mit Teilzeitbeschäftigten nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen bzw. bei MitarbeiterInnen mit befristeten Arbeitsverträgen bis zu neun Monaten, vereinbart werden:

    • ArbeitgeberInnen können so einen erhöhten Arbeitsbedarf über einen längeren Zeitraum hindurch 1:1 ausgleichen – es fallen keine Mehrarbeitszuschläge an.

    • Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten, die innerha...

Daten werden geladen...