KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Kollektivvertragsabschluss im Hotel- und Gastgewerbe: Zwei-Jahres-Abschluss und massive Änderungen im Rahmenrecht
Am haben die Sozialpartner darüber informiert, dass mit Wirkung ein Lohn- und Gehaltsabschluss für zwei Jahre (2024 und 2025) erzielt wurde. Die vereinbarten Erhöhungen sollen für 2024 in zwei Schritten mit bzw. in Kraft treten.
Vor allem gibt es aber massive Änderungen im Rahmen-Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. Diese Änderungen werden ab in Kraft treten.
Nachfolgend findet sich eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte. Die Veröffentlichung des konkreten KV-Textes bleibt abzuwarten.
Arbeitszeitflexibilisierung
Erhöhung des Durchrechnungszeitraums für Teilzeitbeschäftigte: Wie bei Vollzeitbeschäftigten kann mit Teilzeitbeschäftigten nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen bzw. bei Mitarb...