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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 29.10.2024

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 29.10.2024

Arbeiter - Fahrradboten - Karenzzeiten (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Mangels diesbezüglicher Regelung im Kollektivvertrag sind Karenzzeiten nur im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß anzurechnen.

Für Karenzen, die für Geburten bis angetreten werden, gelten die Bestimmungen des § 15f Abs. 1 MSchG (aF) bzw. § 7c VKG. Die erste Karenz im Dienstverhältnis wird für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Unglücksfall) und das Urlaubsausmaß jedoch nur bis zum Höchstausmaß von insgesamt zehn Monaten angerechnet.

Mit ist mit dem BGBl I...

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