KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Fahrradboten - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel VII. Nachtarbeitszuschlag
Fällt eine Arbeitsleistung in die Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr, gebührt ein Zuschlag in der Höhe von 100 %.
Artikel VIIIa. Überstunden
Überstundenarbeit
1. Überstundenarbeit liegt vor, wenn entweder die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit oder der täglichen Normalarbeitszeit, die sich auf Grund der Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit ergibt, überschritten werden.
2. Dienstnehmer dürfen zur Überstundenarbeit nur dann herangezogen werden, wenn diese nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zugelassen sind und berücksichtigungswürdige Interessen des Dienstnehmers der Überstundenarbeit nicht entgegenstehen.
3. Die Überschreitungen der festgelegten regelmäßigen Normalarbeitszeit sind, sofern sie über ...