KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
IV. Arbeitszeit
Vollarbeit
(1) Ausmaß und Lage der Normalarbeitszeit und ihre Änderung sind zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer zu vereinbaren und im Dienstvertrag/Dienstzettel schriftlich festzuhalten.
(2) Tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit
a) Die tägliche Normalarbeitszeit umfasst die Zeit von montags bis freitags 7 Uhr 30 bis 19 Uhr, samstags 7 Uhr 30 bis 12 Uhr und beträgt grundsätzlich 8 Stunden, außer im Rahmen einer Durchrechnungsvereinbarung gem. Abs. (3). Die Ausnahmeregelungen hinsichtlich einer anderen Verteilung der Arbeitszeit gem. § 4 Abs. (2), (3) und (8) AZG bleiben dadurch unberührt.
b) Die wöchentliche ...