KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Ausgleichszulage (gültig seit )
gültig von: bis:
XVIII. AUSGLEICHSZULAGE
(1) Den in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis im Volldienst stehenden pharmazeutischen Fachkräften gebührt eine vom Dienstgeber an den Dienstnehmer unmittelbar zu entrichtende Ausgleichszulage.
(2) Die Ausgleichszulage ist ein Beitrag zur Abgeltung allgemeiner Mehrleistungen und Mehrrisken der in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stehenden pharmazeutischen Fachkräfte gegenüber vergleichbaren Bundesbeamten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, soweit diese nicht durch Leistungen der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich außerhalb der Besoldung abgegolten werden.
(3) Die jeweilige Höhe der Ausgleichszulage ist durch ...