Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Kündigungsbestimmungen Arbeiter – Übersichtstabelle

Stand:

Die mit geltenden Kündigungsbestimmungen des § 1159 ABGB können nur in Verbindung mit dem jeweils geltenden Kollektivvertrag angewandt werden, der etwa bei Vorliegen einer Saisonbranche oder bezüglich der Kündigungstermine Abweichendes regeln kann.

Derzeit werden zahlreiche Rechtsfragen diskutiert, die wir zum Teil in unseren Kommentaren aufgreifen, darüber hinaus gab es in vielen Branchen noch kurzfristig vor dem bzw. auch danach Kollektivvertragsabschlüsse, die beachtet werden müssen.

Obgleich wir die betreffenden Dokumente laufend überarbeiten, können die beschriebenen Entwicklungen nicht tagesaktuell dargestellt werden. Wir bitten Sie daher, sich zu der dynamischen Rechtslage laufend zu informieren. Bitte beachten Sie weiters, dass neben den KV-Texten auch Zusatzkollektivverträge und Rundschreiben veröffentlicht werden, die allenfalls einen anderen Inhalt haben.

Nachstehende Darstellung gilt ab .


Tabelle in neuem Fenster öffnen
KV
Saisonbranche
Aussage
Handel Arbeiter
nein
Es gelten für Kündigungen ab die Kündigungsbestimmungen des § 1159 ABGB.
Abweichend regelt der Kollektivvertrag
1) den 15. und Monatsletzten als Kündigungstermin für...

Daten werden geladen...