KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeiter - Personenbeförderung mit PKW - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
IX. Beendigung des Dienstverhältnisses (tritt mit außer Kraft)
1. Während des ersten Monats kann das Dienstverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden (Probezeit).
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen jeweils zum Kalenderwochenende gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt bei einer ununterbrochenen Dienstzeit von
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mehr als 1 Monat
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1 Woche
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mehr als 1 Jahr
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