KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Handel - Lohnerhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Anhang 1 LOHNORDNUNG (Auszug)
I. Aufrechterhaltung der Überzahlungen
Es sind die am bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in ihrer euromäßigen Höhe (centgenau) gegenüber den ab 1. Jänner 2024 erhöhten kollektivvertraglichen Mindestlöhnen aufrechtzuerhalten.
Bestimmungen zur am auslaufenden Lohntafel B) Warenhäuser:
Die zum abgebildeten kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 2,55 Prozent erhöht und auf volle Euro aufgerundet. In weiterer Folge wird in jedem Folgejahr dieser errechnete Mindestlohn entsprechend der (prozentuellen) Lohnerhöhung der Lohntafel A) L...