KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Personenbeförderung mit PKW - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel IX Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung
Für die Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes. In nachstehend angeführten Fällen wird bei Dienstverhinderung jedem Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines Entgeltes in folgendem Ausmaß gewährt:
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a) | bei eigener Eheschließung | 2 Tage |
b) | bei eigener Ehescheidung | 1 Tag |
c) | bei Niederkunft der Ehegattin oder der im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährtin | 2 Tage |
d) | bei Tod des Ehegatten oder des im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten | 2 Tage |
e) | Tod der Eltern, Schwiegereltern oder der eigenen Kinder | 2 Tage |
f) | bei Wohnungswechsel mit eigenem Mobiliar | 1 Tag |
g) | Teilnahme an der Beerdigung von Geschwistern und Großeltern | 1 Tag |
h) | Teilnahme an der Eheschließung der Kinder, Geschwister und Eltern | 1 Tag |
i) | bei Ablegung der Lehrabschlussprüfung | 1 Tag |
j) | bei Eintritt des leiblichen Kindes oder des Adoptivkindes in die Volksschule | der erste Schultag |
Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichzuhalten.
Persönliche Dienstverhinderung (Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderung)