KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Personenbeförderung mit PKW - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel IX Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung
Für die Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes. In nachstehend angeführten Fällen wird bei Dienstverhinderung jedem Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines Entgeltes in folgendem Ausmaß gewährt:
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a) | bei eigener Eheschließung | 2
Tage |
b) | bei eigener Ehescheidung | 1
Tag |
c) | bei Niederkunft der Ehegattin oder der im
gemeinsamen Haushalt lebenden
Lebensgefährtin | 2
Tage |
d) | bei Tod des Ehegatten oder des im gemeinsamen
Haushalt lebenden Lebensgefährten | 2
... |