KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Kündigung (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Es sind grundsätzlich die allgemeinen Bestimmungen gemäß § 20 AngG zu beachten. Gesetzlich darf der Arbeitgeber eine Kündigung daher nur zum Kalenderquartal auflösen, vereinbart kann aber auch ein Kündigungstermin zum (15. und) Letzten des Monats werden. Nach mindestens fünfjähriger Dauer des Dienstverhältnisses ist bei Kündigung durch den Arbeitgeber eine Beendigung nur zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich. Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses und beträgt mindestens sechs Wochen.
Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt keine Anrechnung von Karenzzeiten für die Kündigungsfristen über das gesetzliche Ausmaß hinaus (siehe Karenz). Es kann dah...