KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Handel - Sonderzahlungen (gültig seit )
gültig von: bis:
Abschnitt 3) Entgelt (Auszug)
B. Gehaltsordnung ALT
3. Weihnachtsremuneration
3.1. Mit Ausnahme der Angestellten mit Provision erhalten alle Angestellten und Lehrlinge spätestens am 1. Dezember eine Weihnachtsremuneration. Diese beträgt 100 % des Novembergehaltes bzw. der im November ausbezahlten Lehrlingsentschädigung.
3.2. Den während des Jahres ein- oder austretenden Angestellten und Lehrlingen gebührt der aliquote Teil; bei austretenden Angestellten und Lehrlingen berechnet nach dem letzten Monatsgehalt bzw. nach der letzten monatlichen Lehrlingsentschädigung.
3.3. Bei Angestellten, die während des Jahres ihre Lehrzeit volle...