KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Sozialwirtschaft Österreich - Urlaub (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 16 Urlaub
1) Allen Arbeitnehmerinnen gebührt für jedes Arbeitsjahr ein bezahlter Urlaub von 30 Werktagen/25 Arbeitstagen. Das Urlaubsausmaß erhöht sich
Tabelle in neuem Fenster öffnen
nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit
auf
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31 Werktage/26 Arbeitstage
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nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit
auf
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32 Werktage/27 Arbeitstage
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nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit
auf
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34 Werktage/28 Arbeitstage
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... |