KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Handel - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
G. FORTZAHLUNG DES ENTGELTES BEI ARBEITSVERHINDERUNG
1. Bei angezeigtem und nachträglich nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienangelegenheiten besteht gemäß § 8 Abs. (3) AngG Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes z. B. in folgenden Fällen:
1.1. bei eigener Eheschließung bzw. Eintragung der Partnerschaft (3 Arbeitstage),
1.2. bei Teilnahme an der Eheschließung bzw. Eintragung der Partnerschaft der Kinder und Geschwister (1 Arbeitstag),
1.3. bei Tod der Ehegattin bzw. Lebensgefährtin bzw. eingetragenen Partnerin, wenn sie mit der Angestellten im gemeinsamen Haushalt lebte (2 Arbeitstage),
1.4. bei Teilnahme an der Beerdigung der Ehegattin bzw. Lebensgefährtin bzw. eingetragenen Partnerin (1 A...