KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Dieser Zeitpunkt kann durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag bestimmt sein und ist von der Art des Anspruchs abhängig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muss der Arbeitnehmer über den entsprechenden Betrag verfügen können.
Wird die Zahlung nicht zeitgerecht geleistet, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch später noch geltend machen, allerdings sind Verfalls- oder Verjährungsfristen zu beachten.
Der Kollektivvertrag regelt nachfolgende Verfallsfristen und Sonderbestimmungen:
Ansprüche des Arbeitnehmers müssen innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Als Fälligkeitstag gilt der Auszahlungstag für jene Lohnzahlungsperiode, in welcher der Anspruch entstanden ist.
Macht der Arbeitnehmer nicht innerhalb dieser Fristen seinen Anspruch geltend, tritt der Verfall ein - der Anspruch ist somit nicht mehr durchsetzbar. Wird jedoch eine rechtzeitige Forderung gestellt, kann der Arbeitnehmer (bei weiterer Nichtleistung des Arbeitgebers) binnen dreijährige...