KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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Angestellte - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Erhöhung der Ist-Gehälter ab
1. Die am bestehenden Ist-Monatsgehälter der am in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge), die über dem jeweiligen monatlichen Mindestgrundgehalt 2024 der Gehaltstabelle ab liegen, sind um 4,30 % zu erhöhen.
Berechnungsgrundlage für diese Erhöhung ist das Dezembergehalt 2024. Liegt bei Provisionsvertretern das Fixum unter dem bisherigen kollektivvertraglichen Mindestgrundgehalt, ist es um den Eurobetrag zu erhöhen, um den sich das vor dem auf den Angestellten anwendbare Kollektivvertragsgehalt auf Grund der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung erhöht. Bei nicht vollbeschäftigten Vertretern verringert sic...