KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Personenbeförderung mit PKW - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Dieser Zeitpunkt kann durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag bestimmt sein und ist von der Art des Anspruchs abhängig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muss der Arbeitnehmer über den entsprechenden Betrag verfügen können.
Wird die Zahlung nicht zeitgerecht geleistet, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch später noch geltend machen, allerdings sind Verfalls- oder Verjährungsfristen zu beachten.
Der KV regelt nachfolgende Verfallsfristen und Sonderbestimmungen:
Überstunden müssen innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung schriftlich geltend gemacht werden.
Alle sonstigen Ansprüche des Arbeitnehmers sind innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich dem Grunde nach geltend zu machen.
Macht der Arbeitnehmer nicht innerhalb dieser Fristen seinen Anspruch geltend, tritt der Verfall ein - der Anspruch ist somit nicht mehr durchsetzbar. Wird jedoch eine rechtzeitige Forderung gestellt, kann der Arbeitnehmer (bei weiterer Nichtleistung des Arbeitgebers) binnen dreijähriger...