KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitnehmer:innen - Gastronomie/Hotellerie - Überstunden (gültig seit )
gültig von: bis:
X. Überstunden
1. Überstundenarbeit wird mit dem Normalstundenlohn und einem Überstundenzuschlag entlohnt.
2. Der Normalstundenlohn beträgt 1/173 des Vollzeitbruttomonatslohnes/-gehaltes.
3. Der Überstundenzuschlag beträgt 50 Prozent des Normalstundenlohnes.
4. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung erfolgt eine Abgeltung in Geld.
5. Die Abrechnung und Auszahlung von Überstundenentgelt hat mit der auf die Überstundenleistung folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung des nächsten Kalendermonats zu erfolgen.
6. Bei Vorliegen einer Durchrechnungsvereinbarung gelten für die Abrechnung und Auszahlung die entsprechenden Bestimmungen, ansonsten gilt Ziffer 5.
7. Entgeltansprüche für Überstunden verfallen, wenn sie nicht innerhalb von vier Monaten nach Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung über deren Leistung entweder durch die/den Arbeitnehmer:in selbst oder durch den Betriebsrat oder durch die Gewerkschaft bei der/beim Arbeitgeber:in oder deren/dessen Stellvertreter:in schriftlich geltend gemacht werden.
8. Bei Vorliegen einer Durchrechnungsvereinbarung beginnt die vie...