KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeitnehmer:innen - Gastronomie/Hotellerie - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
XIX. Karenzanrechnungen
1. Karenzen nach dem MSchG oder dem VGK, die ab dem beginnen, werden im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Monaten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche bzw. Anwartschaftszeiten angerechnet.
2. Karenzen nach dem MSchG oder dem VKG, die für ein Kind in Anspruch genommen werden, dass ab geboren worden ist, werden lt. MSchG bzw. VKG in vollem Ausmaß auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche bzw. Anwartschaftszeiten aus dem Dienstverhältnis angerechnet.
3. Zeiten für Pflegekarenzen gemäß § 14c AVRAG, die ab dem beginnen, werden im Ausmaß von insgesamt höchstens 3 Monaten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche bzw. Anwartschaftszeiten aus dem Dienstverhältnis angerechnet.
4. Zeiten der S...