KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
III. Arbeitszeit
1. Unter dem Begriff „Arbeitszeit” ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ohne Einrechnung der Ruhepausen zu verstehen.
2. Die Arbeitszeit beträgt für die Angestellten 40 Stunden wöchentlich. Bei Einteilung der Arbeitszeit in eine 6-Tage-Woche ist dem Angestellten einmal wöchentlich ein freier Halbtag in jenem Ausmaß zu gewähren, das zeitmäßig der am Samstag zu leistenden Arbeitszeit entspricht.
Bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht.
Der 24.12. und der 31.12. sind unter Fortzahlung des Entgelts dienstfrei, am Karfreitag endet die Arbeitszeit nach der Hälfte der täglichen Normalarbeitszeit (bei Gleitzeit der Hälfte der fiktiven Normalarbeitszeit am Freitag) und ist dienstfrei zu geben.
(Abs. 2 idF ab )
3. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Arbeits- und Freizeit, jedoch kann bei Einteilung der Arbeitszeit in eine 5-Tage-Woche die tägliche Arbeitszeit der jugendlichen Angestellten bis zu 9 Stunden betragen.
4. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochenta...