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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Kollektivvertrag – Grundbegriffe, „KV-Wörterbuch“ (vormals Praxisbegriffe im Kollektivvertragsrecht)

Viele in Geltung stehende Kollektivverträge stammen in ihrer Grundstruktur aus der unmittelbaren Nachkriegszeit und sind somit mehrere Jahrzehnte alt. Oftmals verwenden sie Begriffe, die so in Gesetzen nicht (mehr) vorkommen, und die Literatur macht entweder um sie einen großen Bogen und erläutert sie nicht oder verwendet sie so, als ob jedermann wüsste, was darunter zu verstehen ist. Diese Begriffe spielen in der Praxis eine wichtige Rolle, stellen aber Praktiker immer wieder vor das Problem, den Begriff nicht zu kennen und in der Literatur keine Erklärung zu finden. Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, versucht aber, diese nicht in Gesetzen näher umschriebenen Begriffe zusammenzustellen und zu erläutern. Die Reihung erfolgt alphabetisch.

Neben den hier genannten Begriffen verwenden Kollektivverträge oftmals auch Fachausdrücke, die gesetzlich geregelt sind. In diesem Fall ist das gesetzliche Begriffsverständnis jenem der kollektivvertraglichen Regelung zugrunde zu legen, sofern aus dem KV nicht ausdrücklich Gegenteiliges ableitbar ist (z. B.

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