KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Kollektivvertrag - Grundbegriffe, „KV-Wörterbuch“ (vormals Praxisbegriffe im Kollektivvertragsrecht)
Viele in Geltung stehende Kollektivverträge stammen in ihrer Grundstruktur aus der unmittelbaren Nachkriegszeit und sind somit mehrere Jahrzehnte alt. Oftmals verwenden sie Begriffe, die so in Gesetzen nicht (mehr) vorkommen, und die Literatur macht entweder um sie einen großen Bogen und erläutert sie nicht oder verwendet sie so, als ob jedermann wüsste, was darunter zu verstehen ist. Diese Begriffe spielen in der Praxis eine wichtige Rolle, stellen aber Praktiker immer wieder vor das Problem, den Begriff nicht zu kennen und in der Literatur keine Erklärung zu finden. Die folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, versucht aber, diese nicht in Gesetzen näher umschriebenen Begriffe zusammenzustellen und zu erläutern. Die Reihung erfolgt ...