KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Kollektivvertrag - Geltungsbereich
Die gesetzlichen Regelungen zu Kollektivverträgen finden sich vor allem im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Um sich mit der Frage des Geltungsbereiches eines Kollektivvertrages auseinandersetzen zu können, muss vorab geklärt werden, welcher Kollektivvertrag überhaupt im konkreten Betrieb anzuwenden ist.
Dabei sind Fälle zu unterscheiden, in denen
überhaupt nur ein Kollektivvertrag zur Anwendung kommen kann,
mehrere Kollektivverträge zur Anwendung kommen könnten, aber nur ein Kollektivvertrag relevant ist (Tarifeinheit),
mehrere Kollektivverträge zur Anwendung kommen könnten und in unterschiedlichen Betriebsteilen auch tatsächlich unterschiedliche Kollektivverträge gelten (Tarifvielfalt), und
Fälle, in denen kein Kollektivvertrag anzuwenden ist, die sogenannte Kollektivvertragsfreiheit.
Details dazu werden im Dokument „Der Ko...