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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 22.01.2025

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025

Kollektivvertrag - Geltungsbereich

Die gesetzlichen Regelungen zu Kollektivverträgen finden sich vor allem im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG). Um sich mit der Frage des Geltungsbereiches eines Kollektivvertrages auseinandersetzen zu können, muss vorab geklärt werden, welcher Kollektivvertrag überhaupt im konkreten Betrieb anzuwenden ist.

Dabei sind Fälle zu unterscheiden, in denen

  • überhaupt nur ein Kollektivvertrag zur Anwendung kommen kann,

  • mehrere Kollektivverträge zur Anwendung kommen könnten, aber nur ein Kollektivvertrag relevant ist (Tarifeinheit),

  • mehrere Kollektivverträge zur Anwendung kommen könnten und in unterschiedlichen Betriebsteilen auch tatsächlich unterschiedliche Kollektivverträge gelten (Tarifvielfalt), und

  • Fälle, in denen kein Kollektivvertrag anzuwenden ist, die sogenannte Kollektivvertragsfreiheit.

Details dazu werden im Dokument „Der Kollektivvertrag - Grundlagen“ erläutert.

Die im Kollektivvertrag vorhandenen Regelungen zum Geltungsbereich des jeweiligen KV sind zwingend zu beachten. Dabei wird gesetzlich zwischen

  • dem räumlichen,

  • dem fachlichen und

  • dem persönlichen Geltungsbereich unterschieden.

Zusätzlich ist - ohne gesetzliche Notwendigkeit - in manchen Fällen auch noch der zeitliche Geltungsber...

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