KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Arbeiter - Güterbeförderungsgewerbe - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Dieser Kollektivvertrag enthält keine Regelung zu einem Jubiläumsgeld.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Regelungen zu einem Jubiläumsgeld, ein allfälliger Anspruch müsste sich daher aus einer Betriebs- oder Einzelvereinbarung ergeben.
Unter einem Jubiläumsgeld ist eine für langjährige Dienste gewährte Anerkennungszahlung zu verstehen. Diesbezügliche Ansprüche sind gegebenenfalls im Kollektivvertrag geregelt und belaufen sich üblicherweise auf eine bestimmte Anzahl von Monatsgehältern.
Sieht der Kollektivvertrag einen diesbezüglichen Anspruch vor, ist dieser auch zu gewähren, andernfalls kann der Tatbestand der Unterentlohnung nac...