KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel V Normalarbeitszeit
1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ohne Ruhepausen 40 Stunden.
2. Durchrechenbare Normalarbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann unter den folgenden Bedingungen in einzelnen Wochen eines Durchrechnungszeitraumes auf mehr als 40 Stunden ausgedehnt werden, wenn sie innerhalb dieses Zeitraumes im Durchschnitt 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Normalarbeitszeit darf höchstens 10 Stunden betragen.
2.1. Durchrechnungszeitraum und wöchentliche Normalarbeitszeit
2.1.1. Der festgelegte Durchrechnungszeitraum beträgt 26 Wochen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit in einzelnen Wochen des Durchrechnungszeitraumes beträgt höchstens 48 Stunden, die tägliche Normal...