KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte bei Ärzten - Österreichweit - Verfall (gültig seit bzw. )
gültig von: bzw. bis:
V. Überstundenentlohnung
Jede über die vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistung ist separat als Überstunde zu entlohnen, sofern nicht Zeitausgleich gewährt wird. Es wird weiters vereinbart, dass die Überstunden mit einem Zuschlag von 50 % entlohnt werden.
Fallen die Überstunden in die Zeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr bzw. auf einen Sonn- und Feiertag, so gebührt ein Zuschlag von 100 %. Als Grundlage für die Überstundenberechnung gilt ein Hundertzweiundsiebzigstel (1/172) des Bruttomonatsgehaltes zuzüglich des aliquoten Remunerationsanteiles. Zur Leistung von Überstunden sind die Angestellten nur im Bedarfsfalle und zu der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer verpflichtet. Die geleisteten Überstunden sind monatlich zu verrechnen. Der Anspruch ist bei sonstiger Verwirkung innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ableistung der Überstunden beim Dienstgeber geltend zu machen.
V. Überstundenentlohnung
Jede über die normale tägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistung ist separat als Überstunde zu entlohnen, sofern nicht Zeitaus...