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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

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KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Angestellte – IT-KV – Kündigung (gültig seit )

gültig von: bis:

Keine kollektivvertragliche Bestimmung zur Kündigung!

Kommentierung

Der IT-KV kennt keine Regelungen zur Frage der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall sind daher die allgemeinen Bestimmungen gem. § 20 AngG zu beachten. Gesetzlich darf der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis daher nur zum Kalenderquartal auflösen. Es können aber auch die Kündigungstermine zum 15. oder Letzten des Monats vereinbart werden. Die einzuhaltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit und beträgt mindestens sechs Wochen. Zu beachten ist, dass uU auch Karenzzeiten für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist ausschlaggebend sind.

Der Arbeitnehmer kann gesetzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten kündigen. Abweichende Vereinbarungen im Hinblick auf Kündigungstermin bzw. Kündigungsfrist sind möglich.

Sonderfragen

Die einzuhaltende Kündigungsfrist kann auch für den Arbeitnehmer auf bis zu 6 Monate ausgedehnt werden. Allerdings darf die Frist für den Arbeitnehmer nicht länger als jene für den Arbeitgeber sein (in diesem Fall müssten beide Seite...

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