Hitz/Schrenk
KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Antworten auf die häufigsten KV-Fragen
Stand: 22.01.2025
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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025
Ferialpraktikanten - Übersichtstabelle
Stand:
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Kollektivvertrag | „Echte“ Ferialpraktikanten (Arbeitsverhältnis) | Ferialarbeitnehmer | ||||
Regelung im KV? | Entlohnung | Bezeichnung im KV | Regelung im KV? | Entlohnung | Bezeichnung im KV | |
Handel Ang | Ja | Lehrlingseinkommen des 1., 2. bzw. 3. Lehrjahres [Abschnitt 4 KV] | Pflichtpraktikantinnen | Nein | Nach entsprechender Tätigkeit in den KV einzustufen | |
Handel Arb | Nein | Nach entsprechender Tätigkeit in den KV einzustufen | Ja | 50 % der Lohngruppe 2 [Lohntafel für Handelsarbeiter] | FerialarbeitnehmerInnen | |
Gastronomie Ang | Ja | Lehrlingseinkommen des 2., 3. bzw. 4. Lehrjahres [18. Schlussbestimmungen II. Gehaltsordnung] | Pflichtpraktikanten | Nein | Nach entsprechender Tätigkeit in den KV einzustufen | |
Gastronomie Arb | Ja | Lehrlingseinkommen des Lehrjahres, das mit dem Schuljahr korrespondiert [8. Lohnordnung KV] | Ferialpraktikanten | Nein | Nach entsprechender Tätigkeit in den KV einzustufen | |
Metallgewerbe Ang | Ja | Eigene Beträge, die zwischen Pflichtpraktika von Schülern oder Studierenden unterscheiden [§ 19c KV] | Pflichtpraktikanten | Ja | 85 % des Mindestgrundgehaltes der entsprechenden Verwendungsgruppe [§ 19d Feri... |