Hitz/Schrenk

KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

2024

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KomKo – Kommentierte Kollektivverträge

Sozialwirtschaft Österreich – Verfall (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

In § 40 Abs. 1 SWÖ-KV wurde für Ansprüche aus dem Kollektivvertrag eine neunmonatige Verfallfrist normiert. Da die Formulierung in § 40 SWÖ-KV weder auf Arbeitgeber noch auf ArbeitnehmerInnen Bezug nimmt, gilt die Regelung selbstverständlich für beide Arbeitsvertragsparteien. Der zwischenzeitliche Verfall einer Forderung kann daher nicht nur vom Arbeitgeber einem/r ArbeitnehmerIn gegenüber, sondern auch umgekehrt von einem/r ArbeitnehmerIn dem Arbeitgeber gegenüber geltend gemacht werden.

Die normierte neunmonatige Verfallfrist beginnt ab Fälligkeit einer Forderung zu laufen, d. h. als Vorfrage d...

Daten werden geladen...