KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Sozialwirtschaft Österreich - Urlaub (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 16 Urlaub
1) Allen Arbeitnehmerinnen gebührt für jedes Arbeitsjahr ein bezahlter Urlaub von 30 Werktagen/25 Arbeitstagen. Das Urlaubsausmaß erhöht sich
Tabelle in neuem Fenster öffnen
nach
1-jähriger Betriebszugehörigkeit auf | 31
Werktage/26 Arbeitstage |
nach
5-jähriger Betriebszugehörigkeit auf | 32
Werktage/27 Arbeitstage |
nach
10-jähriger Betriebszugehörigkeit auf | 34
Werktage/28 Arbeitstage |
nach
15-jähriger Betriebszugehörigkeit auf | 36
Werktage/30 Arbeitstage |
und | |
nach
20-jähriger Betriebszugehörigkeit auf | 37
Werktage/31 Arbeitstage |
Die Regelungen bis zur 15-jährigen ...